Der DRK-Kreisverband Wittlage betreibt jetzt wieder ein Testzentrum in Wittlage für Corona-Schnelltest
– die kostenfrei angeboten werden
Wittlage. Der DRK-Kreisverband Wittlage wird ab Freitag, 3. Dezember, regelmäßig an zwei Werktagen in den Abendstunden kostenfreie Bürgertestungen mit dem Corona-Schnelltest anbieten. Das DRK-Testzentrum befindet sich in den Räumen der DRK-Kleiderkammer an der Lindenstraße 193 in Wittlage. Das Testangebot besteht ab dem 3. Dezember jeweils montags und freitags in der Zeit von 17 bis 20 Uhr, so dass auch Berufstätige einen Testtermin wahrnehmen können.
DRK-Kreisbereitschaftsleiter Kai Kuckert richtete jetzt mit DRK-Helfern das verkleinerte Testzentrum ein einem großen Raum der DRK-Kleiderkammer ein. Es gibt einen Wartebereich im Gebäude und auch einen überdachten und windgeschützten Außenbereich zum Warten, so dass die notwendigen Abstandsregeln eingehalten werden können.
Damit es nicht zu größeren Wartezeiten kommt, können sich Besucher unter corona-os.de und dann wie gewohnt unter dem Reiter Schnelltests das Testzentrum des DRK Kreisverbandes in Wittlage anwählen. Alternativ geht die elektronische Voranmeldung auch über www.terminland.de/drk-testzentren-os/. Auch Personen, die sich nicht elektronisch über das Netz anmelden können, sind willkommen. Sie müssen dann womöglich etwas Wartezeit einkalkulieren. Diese Personengruppe bekommt den gedruckten und ausgefüllten Testnachweis vor Ort ausgehändigt. Bei Voranmeldung mit einem Barcode kann die Bescheinigung ohne weitere Wartezeit binnen kurzer Zeit z.B. zu Hause ausgedruckt werden.
Gibt es einen höheren Testbedarf, so plant das DRK die Testkapazitäten anzupassen oder auch über die Zeit nach 20 Uhr auszudehnen, so dass möglichst keine Person mit Testwunsch abgewiesen wird.
Durch ein Spruchband und Aufsteller soll auch der ortsunkundige Testwillige auf das DRK-Testzentrum hingewiesen werden.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die DRK-Kleiderkammer in Wittlage weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten aufgesucht werden kann, dies ebenfalls unter den Einschränkungen zur Übertragung der Corona-Infektion, als mit zugelassener Schutzmasse und Einhaltung der Abstandsregeln.
Text und Fotos: Eckhard Grönemeyer